Der IAB steht grundsätzlich allen Betrieben offen, die die Voraussetzungen erfüllen. Sein wirtschaftlicher Hebel ist aber sehr unterschiedlich — er hängt maßgeblich von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.
Wer den IAB nutzen kann
- Einzelunternehmen mit planbaren, hohen Gewinnen,
- Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Berater),
- Personengesellschaften (GbR, OHG, KG),
- grundsätzlich auch Kapitalgesellschaften — hier wirkt allerdings der feste Körperschaftsteuersatz statt der Einkommensteuer-Progression.
Der Progressionseffekt
Bei der Einkommensteuer steigt der Steuersatz mit dem Einkommen. Wer im Spitzensteuersatz liegt, spart pro abgezogenem Euro am meisten. Genau deshalb entfaltet der IAB bei Spitzensteuerzahlern die größte Wirkung: Der vorgezogene Abzug trifft auf den höchsten Grenzsteuersatz.
Je höher Ihr zu versteuerndes Einkommen (bis zur Gewinngrenze von 200.000 €), desto stärker der Liquiditäts- und Progressionseffekt des IAB.
Wann sich der Blick besonders lohnt
Ideal ist die Konstellation aus planbaren, hohen Gewinnen und dem Wunsch, Steuerlast in einen realen Sachwert umzuwandeln, statt Liquidität an das Finanzamt zu verlieren. Ob und wie stark der Effekt bei Ihnen greift, zeigt am schnellsten der IAB-Rechner — oder ein kostenfreier Steuer-Check.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Steuerliche Wirkungen sind einzelfallabhängig. Die verbindliche Beurteilung Ihres Falls trifft ausschließlich Ihr Steuerberater.