- AfA (Absetzung für Abnutzung)
- Die steuerliche Abschreibung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Man unterscheidet lineare und degressive AfA.
- Anschaffungskosten
- Alle Aufwendungen, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Sie bilden die Basis für IAB und Abschreibung.
- Betriebsstätte (inländische)
- Feste Geschäftseinrichtung im Inland, der ein Wirtschaftsgut zugeordnet ist. Der §7g EStG knüpft an eine inländische Betriebsstätte an — bei Auslandscharter ein zu prüfender Punkt. Siehe Ratgeber-Beitrag.
- Charter-Rendite
- Der jährliche Netto-Ertrag aus der Vercharterung im Verhältnis zum eingesetzten Kapital, ausgedrückt in Prozent p. a.
- Degressive AfA
- Abschreibung mit fallenden Jahresbeträgen. Für Anschaffungen vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 wieder zulässig: höchstens das Dreifache der linearen AfA, maximal 30 % pro Jahr.
- Eignerzeit
- Der Zeitraum, in dem der Eigentümer die vercharterte Yacht selbst nutzen darf. Sie ist begrenzt, damit die 90-%-Regel der betrieblichen Nutzung gewahrt bleibt.
- Gewinnerzielungsabsicht
- Die Absicht, mit einer Tätigkeit einen Totalgewinn zu erzielen. Fehlt sie, gilt die Tätigkeit als „Liebhaberei“. Siehe Ratgeber-Beitrag.
- Gewinngrenze
- Für den IAB darf der Gewinn im Bildungsjahr 200.000 € nicht übersteigen. Maßgeblich ist der Gewinn vor IAB inkl. außerbilanzieller Hinzurechnungen.
- Investitionsabzugsbetrag (IAB)
- Steuerinstrument nach §7g Abs. 1 EStG: bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten (max. 200.000 €) vorab gewinnmindernd abziehen. Siehe §7g erklärt.
- Liebhaberei
- Steuerlich unbeachtliche Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht. Verluste und Vorsteuerabzug werden dann nicht anerkannt.
- Progressionseffekt
- Wirkung des mit dem Einkommen steigenden Steuersatzes. Je höher der Grenzsteuersatz, desto größer der Vorteil eines Abzugs wie des IAB.
- Solidaritätszuschlag
- Zuschlag von 5,5 % auf die Einkommensteuer, mit Freigrenze und Milderungszone. Fließt in die Berechnung der Ersparnis ein.
- Sonderabschreibung (§7g Abs. 5)
- Zusätzliche Abschreibung von bis zu 40 % (für Anschaffungen ab 2024) im Anschaffungsjahr und den vier Folgejahren, kombinierbar mit der AfA.
- Steuerstundung
- Zeitliche Verschiebung der Steuerzahlung in die Zukunft. Der IAB ist primär eine Steuerstundung — der Vorteil entsteht durch Liquiditäts-, Zins- und Progressionseffekt.
- Verbindliche Auskunft (§89 AO)
- Auf Antrag erteilte, bindende Auskunft des Finanzamts zu einem geplanten Sachverhalt. Sinnvoll, um vorab Rechtssicherheit zu schaffen.
- Vorsteuerabzug
- Erstattung der beim Kauf gezahlten Umsatzsteuer für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer. Bei gewerblicher Vercharterung relevant. Siehe Ratgeber-Beitrag.
- Wirtschaftsgut
- Ein bewertbarer Vermögensgegenstand. Für den IAB muss es beweglich und abnutzbar sein (Anlagevermögen) — eine Yacht erfüllt dies grundsätzlich.
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