Glossar

Die wichtigsten Begriffe.

Von AfA bis Vorsteuerabzug: die zentralen Fachbegriffe rund um den Investitionsabzugsbetrag und das Yacht-Investment — kurz und verständlich erklärt.

AfA (Absetzung für Abnutzung)
Die steuerliche Abschreibung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Man unterscheidet lineare und degressive AfA.
Anschaffungskosten
Alle Aufwendungen, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Sie bilden die Basis für IAB und Abschreibung.
Betriebsstätte (inländische)
Feste Geschäftseinrichtung im Inland, der ein Wirtschaftsgut zugeordnet ist. Der §7g EStG knüpft an eine inländische Betriebsstätte an — bei Auslandscharter ein zu prüfender Punkt. Siehe Ratgeber-Beitrag.
Charter-Rendite
Der jährliche Netto-Ertrag aus der Vercharterung im Verhältnis zum eingesetzten Kapital, ausgedrückt in Prozent p. a.
Degressive AfA
Abschreibung mit fallenden Jahresbeträgen. Für Anschaffungen vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 wieder zulässig: höchstens das Dreifache der linearen AfA, maximal 30 % pro Jahr.
Eignerzeit
Der Zeitraum, in dem der Eigentümer die vercharterte Yacht selbst nutzen darf. Sie ist begrenzt, damit die 90-%-Regel der betrieblichen Nutzung gewahrt bleibt.
Gewinnerzielungsabsicht
Die Absicht, mit einer Tätigkeit einen Totalgewinn zu erzielen. Fehlt sie, gilt die Tätigkeit als „Liebhaberei“. Siehe Ratgeber-Beitrag.
Gewinngrenze
Für den IAB darf der Gewinn im Bildungsjahr 200.000 € nicht übersteigen. Maßgeblich ist der Gewinn vor IAB inkl. außerbilanzieller Hinzurechnungen.
Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Steuerinstrument nach §7g Abs. 1 EStG: bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten (max. 200.000 €) vorab gewinnmindernd abziehen. Siehe §7g erklärt.
Liebhaberei
Steuerlich unbeachtliche Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht. Verluste und Vorsteuerabzug werden dann nicht anerkannt.
Progressionseffekt
Wirkung des mit dem Einkommen steigenden Steuersatzes. Je höher der Grenzsteuersatz, desto größer der Vorteil eines Abzugs wie des IAB.
Solidaritätszuschlag
Zuschlag von 5,5 % auf die Einkommensteuer, mit Freigrenze und Milderungszone. Fließt in die Berechnung der Ersparnis ein.
Sonderabschreibung (§7g Abs. 5)
Zusätzliche Abschreibung von bis zu 40 % (für Anschaffungen ab 2024) im Anschaffungsjahr und den vier Folgejahren, kombinierbar mit der AfA.
Steuerstundung
Zeitliche Verschiebung der Steuerzahlung in die Zukunft. Der IAB ist primär eine Steuerstundung — der Vorteil entsteht durch Liquiditäts-, Zins- und Progressionseffekt.
Verbindliche Auskunft (§89 AO)
Auf Antrag erteilte, bindende Auskunft des Finanzamts zu einem geplanten Sachverhalt. Sinnvoll, um vorab Rechtssicherheit zu schaffen.
Vorsteuerabzug
Erstattung der beim Kauf gezahlten Umsatzsteuer für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer. Bei gewerblicher Vercharterung relevant. Siehe Ratgeber-Beitrag.
Wirtschaftsgut
Ein bewertbarer Vermögensgegenstand. Für den IAB muss es beweglich und abnutzbar sein (Anlagevermögen) — eine Yacht erfüllt dies grundsätzlich.
Tiefer einsteigen

Ausführliche Beiträge finden Sie im Ratgeber. Ihren individuellen Vorteil berechnen Sie mit dem IAB-Rechner.

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